Zeitliche Auftragsabwicklung: Vereinbarungen über bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder
Abholung des Containers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich
bestätigt wurden.
Dabei sind Abweichungen bis zu 3 Stunden als unwesentlich anzusehen. Der Auftragnehmer wird im
Rahmen seiner
betrieblichen Möglichkeiten die Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie
möglich durchführen.
Entgelte: Das vereinbarte Entgelt ist in Euro zu zahlen. Das Entgelt umfasst die Bereitstellung, die
Miete, die Abholung
des Containers, sowie die vereinbarten Entsorgungskosten. Für vergebliche An- und Abfahrten hat
der
Auftraggeber,
soweit er dies zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 50% der Gestellungskosten(Bringen
u. Holen) zu zahlen.
Die reguläre Mietdauer beträgt 1 Woche. Beauftragt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Zeit die
Abholung des Containers, fällt ab dem 1 Tag über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur Rückgabe
des Containers eine zusätzliche Containermiete an. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist
zusätzlich zu erstatten.
Zufahrten und Aufstellplatz: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, einen geeigneten Aufstellplatz
bereitzustellen,
die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
erforderlichen Zustimmungen
der Eigentümer zu besorgen und dass die Zufahrtswege für die Auftragsdurchführung erforderlichen
LKW befahrbar sind und
evtl. nötige behördliche Genehmigungen einzuholen.
Unterlässt er dies so hat er sämtliche Ansprüche
dritter die sich hieraus ergeben zu übernehmen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zufahrt
zum Container zum vereinbarten Abholtermin gewährleistet ist. Wenn nicht, wird eine Fehlfahrt
berechnet.
Für Schäden die durch das Gewicht unserer Spezialfahrzeuge oder durch
das Absenken der Fahrzeug- stützen entstehen, sowie vom Container selbst verursachte Schäden am
Aufstellplatz, die nicht durch
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden haftet der Auftraggeber.
